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Der Club

Der Club einer
starken Gemeinschaft

Metall & mehr ist eine Gemeinschaftsinitiative der Landesverbände im Bundesverband Metall.

Mitgliedschaft
bei Metall & mehr

Mitglieder bei Metall & mehr sind alle in den Metallinnungen organisierten Handwerksbetriebe. Voraussetzung ist, dass auch die Innungen über den Landesverband im Bundesverband Metall organisiert sind.

Die exklusive Clubmitgliedschaft kostet keinen zusätzlichen Beitrag.

Ziele von Metall & mehr

Metall & mehr bietet "echte Mehrwerte" und stärkt damit die wirtschaftliche Leistungskraft der Mitgliedsbetriebe.

Was macht Metall & mehr?

Metall & mehr bündelt das Einkaufsvolumen seiner ca. 16.000 Mitglieder. Dadurch beziehen diese Waren und Dienstleistungen zu Großabnehmerkonditionen. Ideal gerade für kleinere Handwerksbetriebe.

Club-Leistungen
 

Club-Partner
Branchenbezogene Angebote mit großem Sparfaktor bei über 40 Club-Partnern.

Club-Aktionen
Aktuelle und attraktive Aktionspakete rund um spezifische Metallerthemen.

Club-Pakete
Metaller-spezifische Themenpakete wie z.B. das Lehrlingspaket mit ausgesuchten Angeboten rund um das Thema "Ausbildung" oder das Metaller-Fahrzeugkonzept mit Werkstatt-Innenausstattung.

Das Club-Büro
Der Weg zu Metall & mehr

Der engen und vertrauensvollen Kommunikation mit den Clubmitgliedern kommt ein hoher Stellenwert zu. Für telefonische Anfragen zu den attraktiven Clubleistungen steht das Clubbüro gern zur Verfügung.

Gleich mitmachen und Angebote nutzen!

Freuen Sie sich auf satte Rabatte und sparen Sie ordentlich Geld. Dann haben Sie Ihren Innungsbeitrag schon bald raus, denn bei Metall & mehr ist viel für Sie drin. Wir freuen uns, wenn Sie von den Clubleistungen regen Gebrauch machen.

Viel Spaß beim Sparen!

Ihr Clubteam von Metall & mehr
Der Vorteilsclub des Metallhandwerks

Spielregeln

Der Club ist offen für alle in den Metallinnungen organisierten Handwerksbetrieben. Vorraussetzung ist, dass auch die Innung über den Landesverband im BVM organisiert ist. Die Nutzung der Clubleistungen unterliegt den Bedingungen des Vorteilsclubs Metall & mehr.

Allgemeine Clubbedingungen

§ 1 Mitgliedschaft

1. Clubmitglied wird jedes Mitglied einer dem Bundesverband Metall über einen Landesverband angeschlossenen Innung. Clubmitglied können juristische und natürliche Personen werden. Clubmitglieder sind ferner alle Landesinnungsverbände und der Bundesverband Metall. Auf Antrag können auch deren Mitglieder Mitglieder des Clubs Metall & mehr GmbH werden.

2. Die Clubmitgliedschaft beginnt mit dem Erhalt der Clubmitglieds-Karte, ansonsten mit der Meldung des Mitglieds durch den zuständigen Landesinnungsverband an die Metall & mehr GmbH.

3. Die Clubmitgliedschaft endet

  • durch - jederzeit mögliche - Kündigung des Clubmitglieds
  • mit Beendigung der Innungsmitgliedschaft
  • durch Beendigung der Mitgliedschaft der zuständigen Innung im Landesinnungsverband oder im Bundesverband Metall
  • durch Beendigung der Mitgliedschaft des zuständigen Landesinnungsverbandes im Bundesverband Metall.
  • durch Beendigung der etwaigen Einzelmitgliedschaft im Landes- oder Bundesverband.

Die Kündigung des Clubmitglieds bedarf der Schriftform. Für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft der Innung im Landesinnungsverband oder Bundesverband Metall oder des Landesinnungsverbandes im Bundesverband Metall endet die Clubmitgliedschaft erst mit Zugang der schriftlichen Mitteilung des zuständigen Landesinnungsverbandes oder des Bundesverbandes Metall bei der Metall & mehr GmbH.

4. Die Metall & mehr GmbH behält sich vor, die Mitgliedschaft jederzeit und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere Mißbrauch der Clubkarte durch das Clubmitglied.

5. Eine etwaige Kündigung bzw. Beendigung der Mitgliedschaft gilt ggf. für alle beim Clubmitglied berechtigten Club-Karteninhaber.

§ 2 Clubkarte

1. Jedes Mitglied erhält zur Identifizierung und Autorisierung die auf ihn/sie ausgestellte Clubkarte. Die Clubkarte ist unverzüglich nach Erhalt zu unterzeichnen durch persönliche Unterschrift des Clubmitglieds oder seiner vertretungsberechtigten Personen. Mit der Unterschrift erkennt das Clubmitglied diese allgemeinen Club-Bedingungen als verbindlich an. Gleiches gilt durch die erstmalige Aufnahme der Benutzung. Die Clubkarte ist nicht übertragbar.


2. Die Clubkarte bleibt im Eigentum der Metall & mehr GmbH. Sie ist mit der Beendigung der Clubmitgliedschaft unter Ausschluß jedes Zurückbehaltungsrechtes unverzüglich an die Metall & mehr GmbH zurückzugeben.

3. Kommt dem Clubmitglied die Clubkarte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, ist dies der Metall & mehr GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt durch die Metall & mehr GmbH. Hierfür wird dem Clubmitglied ein Kostenbeitrag in Höhe von derzeit € 10 in Rechnung gestellt.

4. Auf Wunsch werden Zweitkarten durch die Metall & mehr GmbH auf das Clubmitglied ausgestellt. Generell ist die Ausstellung weiterer Clubkarten kostenpflichtig. Die Kosten betragen hierfür zur Zeit € 10, die dem Clubmitglied in Rechnung gestellt werden.

§ 3 Clubleistungen

1. Die Metall & mehr GmbH schließt mit Kooperationspartnern Rahmenverträge über vergünstigte Leistungen (z.B. Preisnachlässe beim Einkauf / Dienstleistungen) für Clubmitglieder.

2. Die Kooperationspartner sowie die vergünstigten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Informationsmaterialien der Metall & mehr GmbH und der Club-Homepage "www.metallundmehr.net". Als Zugangsberechtigung zu dem geschlossenen Bereich der Club-Homepage erhält jedes Clubmitglied eine Mitgliedsnummer und ein Passwort.

3. Auf die Clubleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Metall & mehr GmbH ist jederzeit berechtigt, den Umfang der Clubleistungen auch ohne vorherige Ankündigung zu erweitern oder einzuschränken. Die angegebenen Leistungen in den Informationsbroschüren oder auf der Homepage sind für die Metall & mehr GmbH unverbindlich, insbesondere in Bezug auf bestimmte Kooperationspartner und deren Leistungen. Sie erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit und stehen unter dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung.

§ 4 Haftung

Die Metall & mehr GmbH übernimmt gegenüber dem Clubmitglied keine Haftung oder Gewähr für die Leistungen der Kooperationspartner. Schadensersatzansprüche der Clubmitglieder gegen die Metall & mehr GmbH sind - bis auf eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - ausgeschlossen.

§ 5 Sonstiges

1. Die Metall & mehr GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Club-Bedingungen jederzeit zu ändern. Durch die Weiterbenutzung der Clubkarte erkennt das Clubmitglied die Änderungen an, sofern es nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht.

2. Die Metall & mehr GmbH ist berechtigt, die Mitgliedsdaten des Clubmitglieds gemäß Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der Clubmitgliedschaft zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.

3. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Essen.

4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser allgemeinen Club-Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

Stand: 16.11.2001

 

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